Ein Kühlschrankmagnet, ein Ventilator oder eine Stofftasche mit dem Namen der Stadt sind nicht immer die besten Souvenirs. Für viele ist das ideale Souvenir etwas, das man schmecken, riechen oder anbauen kann. Wenn wir uns jedoch für den Kauf solcher Souvenirs entscheiden, sollten wir prüfen, ob wir sie aus dem jeweiligen Land auch wirklich nach Polen mitbringen dürfen.
Illegaler Transport von Souvenirs in die EU
Der illegale Transport von Pflanzen birgt nicht nur das Risiko, ein Urlaubssouvenir zu verlieren. Sollte der Zoll- und Steuerdienst ein solches Produkt im persönlichen Gepäck entdecken, droht dem Reisenden eine Geldstrafe – warnt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die die EU-Kampagne „Plant Health 4 Life“ organisiert.
Dies ist eine gemeinsame Initiative der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der Europäischen Kommission und 33 Partnerländern. Ziel ist es, das Bewusstsein für die Pflanzengesundheit und die Auswirkungen der alltäglichen Entscheidungen der Europäer auf die Umwelt, die Ernährungssicherheit und die Wirtschaft zu schärfen.
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Pflanzenschutzkontrolle
Die Vorschriften, die jeden Touristen betreffen können, gehen weit über exotische Setzlinge hinaus. Auch bestimmte Gemüsesorten, Obst, Samen und sogar Schnittblumen unterliegen der Kontrolle.
Laut EFSA, Jede Pflanze oder jedes pflanzliche Erzeugnis, das von außerhalb der Europäischen Union eingeführt wird, muss über ein Pflanzengesundheitszeugnis verfügen, das von den zuständigen Pflanzenschutzbehörden des Herkunftslandes ausgestellt wurde. Dieses Dokument bestätigt, dass das Produkt frei von Krankheiten und Schädlingen ist.
Aber das ist noch nicht alles. Der Transport von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen sowie bestimmter Obst- und Gemüsesorten muss der pflanzengesundheitlichen Grenzkontrolle gemeldet werden. Dazu gehören unter anderem: Paprika, Auberginen, Zitrusfrüchte und Wurzelgemüse.
Es ist zu beachten, dass diese Vorschriften nicht nur für Unternehmen gelten, die Pflanzen importieren, sondern auch für Touristen, die privat reisen. Wenn wir also einen im Urlaub gekauften Setzling oder andere Pflanzensouvenirs für den Eigenbedarf mit nach Hause nehmen möchten, müssen wir diese ebenfalls anmelden.
Die Meldung erfolgt über das TRACES-NT-System, das in der gesamten Europäischen Union zum Einsatz kommt. Wichtig ist, dass die pflanzengesundheitliche Kontrolle kostenpflichtig ist und die Kosten davon abhängen, um welche Art und Menge an Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen es sich handelt.
Werden bei der Kontrolle im Gepäck verbotene Früchte, Pflanzen oder Pflanzenteile entdeckt, hat der Reisende die Kosten für deren Vernichtung oder Rücksendung zu tragen.
Kontrolle von traditionellen Pflanzensorten in Polen
In Polen ist der Staatliche Pflanzenschutz- und Saatgutinspektionsdienst (PIORiN) für die Überwachung des Pflanzenschutzes zuständig. Die Inspektoren führen Grenzkontrollen durch und überwachen die Risiken im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Schädlingen und Pflanzenkrankheiten. All dies, weil Schon eine geringe Menge an aus dem Ausland eingeführtem Pflanzenmaterial kann eine Gefahr für Kulturpflanzen und die natürliche Umwelt darstellen.
Blindpassagiere – Schadorganismen wie Krankheitserreger, Insekten und Pilze – können zusammen mit den transportierten Samen, Früchten oder Setzlingen weitergereist werden. Wie die EFSA feststellt, sind sie für das bloße Auge oft nicht erkennbar, stellen jedoch, sobald sie in eine neue Umgebung gelangen, eine ernsthafte Bedrohung für lokale Kulturpflanzen, Gärten und Ökosysteme dar.
Das Ausmaß des Problems ist enorm. Schädlinge sind für etwa 40 Prozent der Verluste bei den weltweiten Nahrungsmittelkulturen verantwortlich, und die weltweiten wirtschaftlichen Verluste belaufen sich laut Daten der EFSA auf etwa 220 Milliarden US-Dollar pro Jahr.
Experten betonen, dass Ihre Ausbreitung ist in erster Linie auf die Entwicklung des internationalen Handels zurückzuführen, aber auch auf den regen Tourismusverkehr.
Leider beginnt dieses globale Problem oft mit einer scheinbar harmlosen Entscheidung. Im Koffer befinden sich eine köstliche Frucht, die auf einem lokalen Markt gekauft wurde, eine Pflanze, die während einer Reise gepflückt wurde, oder ein Setzling, der bei einem Landwirt erworben wurde.
“Außerhalb der EU” – woher genau?
Es ist sehr wichtig, dass Pflanzenschutzvorschriften nicht nur für weit entfernte, exotische Reiseziele gelten. Gilt für alle Länder außerhalb der Europäischen Union.
Die Organisatoren der Kampagne „Plant Health 4 Life“ weisen darauf hin, dass die pflanzengesundheitlichen Anforderungen auch für Pflanzen gelten, die unter anderem aus Norwegen, Island, Großbritannien und der Türkei importiert werden.
Źródło:
turystyka.wp.pl
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